FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Abwasser/Kanal

Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist (Schmutzwasser) oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließt (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Prüfen Sie, ob Ihr Haus eine Rückstausicherung hat oder ob Ihre vorhandene Rückstausicherung noch funktionsfähig ist. Wenn eine Störung vorliegt, kontaktieren Sie ein Fachunternehmen, zum Beispiel eine Sanitärfirma. Die entsprechenden Unternehmen finden Sie im Internet oder im Branchenbuch. Nähere Details zur Rückstausicherung finden Sie in unserem Infoblatt zum Rückstauschutz.

Bei Überschwemmung auf privatem Grund können Sie eine Rohrreinigungsfirma beauftragen.

Falls eine akute Überschwemmungsgefahr im öffentlichen Kanalnetz besteht, wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr unter 112.

Bei Übertreten eines Gullideckels oder einem Rohrbruch melden Sie sich unter kanal@stadtwerke-hersbruck.de.

Für die Trinkwasserlieferung und die dazu gehörenden Störungen ist die HEWA GmbH zuständig (Tel.: 09151/8197-61, Internet: www.hewagmbh.de/)

Eine einzelne Ratte, die über den Hof huscht, ist noch kein Rattenbefall. Bitte entsorgen Sie keine Essenreste über die Toilette oder den Abguss, das zieht Ratten an und sie nisten sich im Kanal ein. Lassen Sie keine Lebensmittelabfälle auf dem Kompost liegen, halten Sie Ihre Abfallbehälter fest verschlossen und bewahren Sie Gelbe Säcke bis zur Abholung unzugänglich auf.

Wenn Sie mehrere Ratten auf öffentlichem Grund bemerken, melden sie das bitte bei der Kläranlage (Telefon 09151/94254; E-Mail: klaeranlage@stadtwerke-hersbruck.de. Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte verpflichtet, auf privatem Grund Ratten eigenverantwortlich zu bekämpfen.

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen das nur Personen tun, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Ziehen Sie also einen professionellen Schädlingsbekämpfer hinzu.

In der öffentlichen Kanalisation wird diese Aufgabe durch speziell ausgebildetes Personal des Abwasserbetriebes ausgeführt.

Folgende Stoffe gehören nicht ins Abwasser:

  • Öle und Fette
  • Essensreste
  • Chemikalien, Gifte oder auch Kupfer
  • Farben und Pflanzenschutzmittel
  • Medikamente
  • Säuren und Fette
  • feste Gegenstände wie Wattestäbchen, Feuchttücher oder Küchenabfälle

Hinweis: Werden gekochte Essensreste über das Kanalsystem entsorgt, zieht dies Ratten an und sie nisten sich dauerhaft beim Einleitungsort im Kanal an.

Gebühren und Beiträge

Die Abwassergebühren werden getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben (getrennte Abwassergebühr).

Bemessungsgrundlage der Schmutzwassergebühr ist die von Ihnen bezogene Frischwassermenge (die von der HEWA GmbH gelieferte Wassermenge). Für im Garten verbrauchtes Gießwasser kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden, dafür muss aber ein gesonderter Wasserzähler eingebaut sein.

Als Bemessungsgrundlage zur Niederschlagswassergebühr gilt die versiegelte (bebaute und befestigte) Grundstücksfläche, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.

Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wird eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge und die Menge des Niederschlagwassers gekoppelt ist. Mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten verlangen die Trennung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser, damit die Kosten verursachergerecht aufgeteilt werden.

Nein. Die Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung und -reinigung werden nur verursachergerecht aufgeteilt in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr.

Die Gebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen der angeschlossenen Grundstücke, von denen aus Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den Abwasserkanal abfließen kann. Als befestigt gilt jeder Teil der Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, dass er Niederschlag nicht oder nur unwesentlich aufnimmt, also insbesondere Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen oder Plattenbeläge.

Für den Anschluss an den Kanal der Stadtwerke Hersbruck wird ein Kanalbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche. Aktuell beträgt er 2 Euro pro m² Grundstücksfläche und 10 Euro pro m² Geschossfläche. Bei unbebauten Grundstücken wird zunächst ein Viertel der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche berechnet. Steht das Gebäude, wird die tatsächliche Fläche ermittelt und mit der fiktiven Geschossfläche verglichen. Eine Mehrfläche wird nachberechnet, der bereits bezahlte Beitrag für eine Minderfläche wird zurückerstattet.

Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßen und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.

Kläranlage

Für Schulklassen oder interessierte Gruppen können gerne Führungen im Klärwerk gemacht werden. Planen Sie zirka 1,5 Stunden ein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Abwassermeister in der Kläranlage.

Sie können das Abwasser Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens (auch die Chemie-Toilette) während der Betriebszeiten in der Kläranlage Hersbruck entsorgen. Bitte stimmen Sie die Anlieferung mit unserem Abwassermeister in der Kläranlage ab.

Für die Entsorgung des Grauwassers können Sie auch den Wohnmobilstellplatz bei der Fackelmann Therme Hersbruck nutzen (Adresse: Badstraße 16, 91217 Hersbruck, Wohnmobil Stellplatz). Hier steht Ihnen zudem frisches Trinkwasser zur Verfügung.