So kommt Ihr Abwasser aus dem Haus
Bis zur Kläranlage schlängelt sich täglich Schmutz- und Regenwasser im rund 90 Kilometer langen Kanalnetz durch die Hersbrucker Unterwelt. Dazu gehören auch sechs Pumpstationen und mehrere Regenüberläufe. Ihr „Tor“ zu dieser wichtigen Infrastruktur ist Ihr Hausanschluss.
Kanalanschluss
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht, sein Grundstück an das öffentliche Kanalnetz der Stadtwerke Hersbruck anschließen zu lassen. Beantragen Sie als Grundstückeigentümer dies, wird der Anschluss von uns erstellt ( Entwässerungsantrag ). Pro Flurstück ist das in der Regel einer, werden mehrere Anschlüsse benötigt, müssen Sie den Stadtwerken die Kosten dafür erstatten. Bis zur Grundstücksgrenze sind alle Hausanschlusskanäle öffentlich.
Im Gegenzug haben Sie als Grundstückseigentümer aber auch die Pflicht, Ihr Abwasser den Stadtwerken zu überlassen, sobald es auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang). Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, das gesamte auf Ihrem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz-, Misch- und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang).
Die Entwässerungsanlage des Grundstücks errichten und unterhalten Sie selbst auf eigene Kosten. Vor deren Herstellung und Inbetriebnahme müssen jedoch die Stadtwerke zustimmen.
Das öffentliche Kanalnetz der Stadtwerke Hersbruck einschließlich des Grundstücksanschlusses endet in der Regel an der Grenze des zu entwässernden Grundstückes beziehungsweise am Kontrollschacht.
Kontrollschacht
Am Ende des Hausanschlusses ist ein Kontrollschacht oder Revisionsschacht zu errichten. Er muss so gestaltet sein, dass er jederzeit zugänglich ist und darf nicht überfüllt werden.
Erstellung und Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage (Hausanschluss)
Bevor eine Grundstücksentwässerungsanlage oder ein Hauskanalanschluss hergestellt oder geändert werden, prüfen die Stadtwerke Hersbruck die folgenden Unterlagen Ihres Antrags, den Sie bei uns eingereicht haben:
- Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000
- Grundriss- und Flächenpläne
- Längsschnitte aller Leitungen
Für Gewerbe- oder Industrieabwässer sind noch weitere Kriterien ausschlaggebend. Unter anderem sind das:
- Zahl der Beschäftigten
- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials und der Erzeugnisse
- Die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge
- Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers
- Zeiten, in denen eingeleitet wird, Vorbehandlung etc.
Detaillierte Regelungen finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadtwerke Hersbruck, weiterführende Infos auch im Download-Center.
Rückstauschutz
Gegen das Eindringen von Abwasser durch die Kanalisation in tiefgelegene Räume („Rückstau“) müssen Sie sich als Grundstückseigentümer selbst schützen. Räume und Freiflächen mit Kanalanschluss, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen deshalb entsprechend gesichert sein.
Rückstau im Kanal kann bei starkem Regen auftreten. Daher sind Bereiche mit einem Mischwassersystem besonders gefährdet. Aber auch verstopfte Leitungen oder das Spülen von Leitungen können zu einem Rückstau führen. Deshalb kann er auch in Trennsystemen auftreten. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren besteht die Gefahr, dass das Abwasser vom Kanal durch Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen oder WCs unterhalb der Rückstauebene ins Gebäude eindringt und dort im schlimmsten Fall umfangreiche Schäden verursacht.
Als Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals an die öffentliche Kanalisation festgelegt. In Einzelfällen können die Stadtwerke Hersbruck - abhängig zum Beispiel von örtlichen Verhältnissen – auch eine andere Rückstauebene festlegen. Ein entsprechender Hinweis ist dann in den Genehmigungsunterlagen Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu finden.
Angeschlossene Sanitäranlagen und alle anderen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch geeignete Rückstausicherungen geschützt werden – und zwar vom Hausbesitzer oder Mieter selbst. Das kann in der Regel durch eine Hebeanlage geschehen. Mehr Informationen zum Schutz Ihres Eigentums vor Rückstau finden Sie in unserem Infoblatt zum Rückstauschutz.
Infoblatt Rückstauschutz
Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Dr. Maximilian Huber, Danijel Sambolek, Hanspeter Kalb
Geschäftsbereich Abwasser
kanal@stadtwerke-hersbruck.de
Telefon: 09151 8197-145