Fair und transparent:
Das kostet Sie Ihr Abwasser
Knapp 140 Liter Wasser verbraucht jede und jeder von uns am Tag. Wir duschen, wir kochen, wir spülen Geschirr, wir putzen die Wohnung oder betätigen die Klospülung. Auf dem Weg zur Kläranlage muss das Abwasser – ebenso wie Regen oder getauter Schnee – durch das Kanalnetz der Stadtwerke Hersbruck fließen. Damit das an jedem einzelnen Tag des Jahres reibungslos funktioniert, zahlen Sie Abwassergebühren und Beiträge zum Anschluss Ihres Hauses an diese wichtige Infrastruktur.
Abwassergebühren
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit:
2,25 EUR pro Kubikmeter
Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit:
0,35 EUR pro Quadratmeter bebaute Fläche
Grundgebühr:
bis 16 m³/h: 48,00 EUR pro Jahr
über 16 m³/h: 96,00 EUR pro Jahr
Alle weiteren Infos zu den ab 1.Januar 2024 geltenden Abwassergebühren finden Sie in diesem Informationsblatt sowie in der Entwässerungssatzung (EWS) und in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) der Stadtwerke Hersbruck.
Getrennte Abwassergebühr – was ist das?
Die Abwassergebühren der Stadtwerke Hersbruck werden nach zwei Bemessungsgrundlagen getrennt ermittelt: Der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr.
Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist die von Ihnen bezogene Frischwassermenge. Auf die Schmutzwassergebühr sind Abschläge zu bezahlen. Für nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Abwasser (zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch) fallen nach der Beitrags- und Gebührensatzung keine Kanalbenutzungsgebühren an. Für das im Garten verbrauchte Gießwasser kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Hierbei ist ein Einbau eines gesonderten Wasserzählers notwendig.
Der zweite Bestandteil, die Niederschlagswassergebühr, wird pro Quadratmeter der bebauten oder versiegelten Flächen eines Grundstückes berechnet, über die Regenwasser in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. Die Berechnungsgrundlage dafür wird individuell für jedes Grundstück ermittelt – anhand der bebauten Flächen oder Ihrer tatsächlichen Nutzung von Regenwasser. Die Gebühr ist einmal im Jahr fällig (Termin: 15. März). Hierfür verschicken die Stadtwerke Hersbruck einen gesonderten Bescheid. Er gilt so lange, bis sich an den Grundlagen (Gebühr, Flächen oder Eigentumswechsel) etwas ändert.
Kanalherstellungsbeitrag
Der Kanalherstellungsbeitrag beläuft sich derzeit auf:
2,00 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche und
10,00 EUR pro Quadratmeter Geschossfläche
Für die Festlegung des Kanalherstellungsbeitrags ist die Entwässerungssatzung (EWS) und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) der Stadtwerke Hersbruck maßgebend.
Das Erfassungsblatt sowie weitere Infos und Formulare erhalten Sie im Download-Center.
Wird Ihr Haus oder Grundstück an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, bezahlen Sie dafür einen Beitrag an die Stadtwerke Hersbruck. Er wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben. Das gilt auch für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt. Die erhobenen Beiträge werden für die Kanalherstellung und -erhaltung im öffentlichen Raum verwendet.
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.
Beitragspflichtige Grundstücksfläche
- Gesamtfläche des Grundstückes gemäß Grundbuch
- übergroße Grundstücke werden in der Fläche begrenzt. Das gilt für Industriegrundstücke mit mehr als 10.000 m², Gewerbegrundstücke/Grundstücke für Sondernutzungen mit mehr als 5.000 m² sowie Wohn- und sonstige Grundstücke mit mehr als 2.500 m²
Beitragspflichtige Geschossfläche
- Fläche nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen (entspricht nicht der Wohnfläche)
- Dachgeschosse mit 60 % des darunter liegenden Geschosses
Bei unbebauten Grundstücken wird zunächst ein Viertel der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche berechnet. Steht das Gebäude dann, wird die tatsächliche Fläche ermittelt und mit der fiktiven Geschossfläche verglichen. Eine Mehrfläche wird nachberechnet, der bereits bezahlte Beitrag für eine Minderfläche wird zurückerstattet.
Weiterführende Infos und Formulare finden Sie im Download-Center
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Claudia Back
Bauverwaltung der Stadt Hersbruck
claudia.back@stadtwerke-hersbruck.de
Telefon: 09151 735-307
HEWA GmbH Kundenzentrum
kundencenter@hewagmbh.de
Telefon: 09151 8197-500